Voraussetzungen für eine LASEK oder PRK

Die LASEK- und PRK-Behandlung ist bei folgenden Fehlsichtigkeiten möglich und wissenschaftlich anerkannt:

Kurzsichtigkeit bis ca. -6 dpt.
im Grenzbereich ca. -8 dpt.

Weitsichtigkeit
im Grenzbereich bis ca. +4 dpt.

Hornhautverkrümmung bis ca. 5 dpt.
im Grenzbereich ca. 6 dpt.

Häufig sind die LASEK oder die PRK die einzigen Methoden, die ein Leben ohne Brille ermöglichen.
Zum Beispiel dann, wenn selbst eine Femto-LASIK aufgrund einer zu dünnen Hornhaut oder aufgrund von bestehenden Hornhautnarben nicht möglich ist.

Ausschlusskriterien:

Leider gibt es auch bei der PRK und bei der LASEK Kontraindikationen, die eine Augenlasebehandlung ausschließen, auch wenn Ihre Fehlsichtigkeit im korrigierbaren Bereich liegt.

Dies sind:

  • Alter unter 18 Jahren – das Auge wächst noch und damit nimmt die Fehlsichtigkeit zu.
  • unzureichende Hornhautdicke – es muss eine bestimmte Resthornhautdicke nach der Behandlung übrig bleiben, um die Stabilität des Auges zu gewährleisten.
  • Vorliegen einer Allgemeinerkrankung (z.B. Rheuma, Diabetes).
  • eine Schwangerschaft bzw. die Stillzeit – die Sehstärke kann sich während dieser Zeit verändern.
  • Vorliegen einer Augenerkrankung (z.B. Grauer/Grüner Star).
  • instabile Refraktionswerte (Fehlsichtigkeit verändert sich laufend, +/- 0,5 dpt. pro Jahr).

Der Arzt wurde zum Kontaktieren vorgemerkt

Sie können mehrere Ärzte auf einmal kontaktieren: Klicken Sie einfach auf den jeweiligen kontaktieren-Button, um weitere Ärzte hinzuzufügen.

Hier kommen Sie direkt zum Kontaktformular »

Autor