Voraussetzungen für eine Femto-LASIK

Die Femto-LASIK ist bei folgenden Fehlsichtigkeiten möglich und anerkannt:

Kurzsichtigkeit bis ca. -8 dpt.
Grenzbereich ca. -10 dpt.

Weitsichtigkeit bis ca. +3 dpt.
Grenzbereich ca. +4 dpt.

Hornhautverkrümmung bis ca. 5 dpt.
Grenzbereich ca. 6 dpt.

Dies sind:

  • Alter unter 18 Jahren – das Auge wächst noch und damit nimmt die Fehlsichtigkeit zu.
  • unzureichende Hornhautdicke – es muss eine bestimmte Resthornhautdicke nach der Augenlaser-Behandlung für die Stabilität des Auges übrig bleiben.
  • Vorliegen einer Allgemeinerkrankung (z.B. Rheuma, Diabetes).
  • eine Schwangerschaft bzw. während der Stillzeit – die Sehstärke kann sich während dieser Zeit verändern.
  • Vorliegen einer Augenerkrankung (z.B. Grauer/Grüner Star).
  • instabile Refraktionswerte (Fehlsichtigkeit verändert sich laufend, +/- 0,5 dpt. pro Jahr).

Leider gibt es Kontraindikationen, die eine Augenlaser-Behandlung ausschließen, auch wenn Ihre Fehlsichtigkeit im korrigierbaren Bereich liegt.

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