Voraussetzungen für eine Femto-LASIK
Die Femto-LASIK ist bei folgenden Fehlsichtigkeiten möglich und anerkannt:
Kurzsichtigkeit bis ca. -8 dpt.
Grenzbereich ca. -10 dpt.
Weitsichtigkeit bis ca. +3 dpt.
Grenzbereich ca. +4 dpt.
Hornhautverkrümmung bis ca. 5 dpt.
Grenzbereich ca. 6 dpt.
Dies sind:
- Alter unter 18 Jahren – das Auge wächst noch und damit nimmt die Fehlsichtigkeit zu.
- unzureichende Hornhautdicke – es muss eine bestimmte Resthornhautdicke nach der Augenlaser-Behandlung für die Stabilität des Auges übrig bleiben.
- Vorliegen einer Allgemeinerkrankung (z.B. Rheuma, Diabetes).
- eine Schwangerschaft bzw. während der Stillzeit – die Sehstärke kann sich während dieser Zeit verändern.
- Vorliegen einer Augenerkrankung (z.B. Grauer/Grüner Star).
- instabile Refraktionswerte (Fehlsichtigkeit verändert sich laufend, +/- 0,5 dpt. pro Jahr).
Leider gibt es Kontraindikationen, die eine Augenlaser-Behandlung ausschließen, auch wenn Ihre Fehlsichtigkeit im korrigierbaren Bereich liegt.